Installa Steam
Accedi
|
Lingua
简体中文 (cinese semplificato)
繁體中文 (cinese tradizionale)
日本語 (giapponese)
한국어 (coreano)
ไทย (tailandese)
Български (bulgaro)
Čeština (ceco)
Dansk (danese)
Deutsch (tedesco)
English (inglese)
Español - España (spagnolo - Spagna)
Español - Latinoamérica (spagnolo dell'America Latina)
Ελληνικά (greco)
Français (francese)
Indonesiano
Magyar (ungherese)
Nederlands (olandese)
Norsk (norvegese)
Polski (polacco)
Português (portoghese - Portogallo)
Português - Brasil (portoghese brasiliano)
Română (rumeno)
Русский (russo)
Suomi (finlandese)
Svenska (svedese)
Türkçe (turco)
Tiếng Việt (vietnamita)
Українська (ucraino)
Segnala un problema nella traduzione
Der Baubeginn darf erst erfolgen, wenn eine Bauerlaubnis vorliegt. Bis eine Baugenehmigung erteilt wird, laufen verschiedene Schritte ab:
Sie reichen die vollständigen Unterlagen mit dem Bauantrag in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder bei der Gemeinde ein. Wird der Antrag bei der Gemeinde eingereicht, leitet sie ihn an die Baubehörde weiter.
Die Baubehörde prüft Ihren Antrag hinsichtlich der bauordnungsrechtlichen Vorschriften sowie der planungsrechtlichen Vorschriften. Die Prüfung kann zwischen einem und mehreren Monaten dauern. Anschließend wird über den Antrag entschieden.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung.
Vor der Abgabe des Bauantrags kann das Einverständnis der Nachbarn eingeholt werden. Unterschreiben diese die Bauvorlage, gilt dies als Zustimmung zum Bauvorhaben.
MfG ihr örtliches Bauamt